Kanzleibewertungen und Kanzleiwertoptimierung

Wir erstellen umfangreiche Bewertungsgutachten für Kanzleien aller Art

Für Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien

Was benötigen wir für ein umfassendes Wertgutachten?

  • Vollständig ausgefüllter Fragenbogen für die Bewertung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 3 Geschäftsjahre
  • Mitarbeiterübersicht (Alter, Qualifikation, Arbeitszeit, Gehalt)
  • Inventaraufstellung / Abschreibungsliste
  • Anonymisierte Aufstellung der Mandanten / Kunden
  • Übersicht über alle Dauerschuldverhältnisse
Kostenlos Beratungsangebot anfordern
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Sie erhalten ein schriftliches Angbeot auf Basis Ihrer Eckdaten sowie einen ausführlichen Fragebogen nebst Checkliste

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Wir erstellen innerhalb von
4- 5 Wochen Ihr Wertgutachten und klären während dieser Zeit alle offenen Fragen mit Ihnen

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Nach Fertigstellung erhalten
Sie ein schriftliches Gutachten zwischen 20 und 40 Seiten sowie eine ausführliche Erläuterung

Jochen Muth Unternehmensvermittlung GmbH

Jochen Muth Unternehmensvermittlung

Ihr Partner für umfassende Kanzleibewertungen

Dipl.-Kaufmann (FH) Jochen Muth Ein geeigneter Ansprechpartner für die Bewertung von Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzleien ist die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH, mit Sitz in Fulda. Das 1997 gegründete Spezialunternehmen für Kanzleivermittlung, zählt in Deutschland zu den führenden Vermittlern von Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Kanzleikäufen und Kanzleiverkäufen und der Erstellung von Kanzleiwertgutachten. Darüber hinaus bietet die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH ein breites Angebot an Beratungsdienstleistungen rund um die Betreuung von Kanzleinachfolgen an. Dieses umfasst unter anderem die Betreuung von Kanzleiverkäufern bzw. Kanzleikäufern bei Vertrags- bzw. Kreditverhandlungen sowie die Optimierung des für eine Kanzleinachfolge vorgesehenen Verkaufsobjekts hinsichtlich des beim Verkauf erzielbaren Verkaufspreises. Daneben bietet die JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH über das Internetportal „mandatsvermittlung.de“ Steuerberatern die Vermittlung einzelner Steuerberatungsmandate an. Mit diesem Internetangebot hat sich JOCHEN MUTH Unternehmensvermittlung GmbH nach Einschätzung des Unternehmensgründers, Dipl.-Kfm. Jochen Muth, ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal erarbeitet, das sie von ihren Wettbewerbern unterscheidet.

Die Ermittlung des Kanzleiwerts von Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien erfordert besondere Fachkenntnisse

Mit einem Bewertungsgutachten verschaffen sich Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien Klarheit hinsichtlich ihres Kanzleiwerts

Den Wert einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei zu ermitteln, kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. So bietet es sich an, im Rahmen der Vorbereitungen für den Verkauf einer kompletten Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- bzw. Rechtsanwaltskanzlei oder zumindest einer Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- bzw. Rechtsanwaltskanzlei, den Wert der Kanzlei mit Hilfe eines Kanzleiwertgutachtens festzustellen. Hierauf aufbauend ist es dann möglich, einen realistischen, marktgerechten Verkaufspreis festzulegen. Darüber hinaus kann es aber auch für einen potentiellen Kanzleikäufer einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei sinnvoll sein, den Wert einer ihm angebotenen Kanzlei ermitteln zu lassen, um zu verhindern, vom Käufer übervorteilt zu werden. Neben der Bewertung einer Kanzlei bei einem Kanzleiverkauf kann die Berechnung des Kanzleiwerts aber auch beispielsweise im Zuge einer Kanzleifusion oder eines Ehescheidungsverfahrens eines Kanzleiinhabers notwendig sein.

Eine Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei sachgerecht zu bewerten, stellt besondere Anforderungen an die Kenntnisse des Gutachters. Problematisch ist insbesondere, dass nicht ein einzelner Kanzleiwert existiert, der zu jedem Zeitpunkt in derselben Höhe vorliegt. Welche Höhe der ermittelte Kanzleiwert aufweist, hängt vielmehr davon ab, aus welcher Funktion heraus der Gutachter den jeweiligen Kanzleiwert ermittelt. Ist der Bewerter als neutraler Gutachter tätig, dann hat er den Kanzleiwert mittels einer nachvollziehbaren Methodik und unbeeinflusst von den Interessen des Kanzleiverkäufers und des Kanzleikäufers festzustellen. Bei einer Tätigkeit als Schiedsgutachter hat er dagegen nicht nur eine neutrale Position einzunehmen, sondern zusätzlich bei der Ermittlung des Kanzleiwerts einen Interessenausgleich zwischen den Parteien herzustellen und einen fairen Einigungspreis festzulegen.

Beauftragen Sie ein individuelles Wertgutachten

Anders verhält es sich im Gegensatz dazu, wenn der Gutachter für den Verkäufer oder Käufer einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei ein Bewertungsgutachten erstellt, das von diesen im Rahmen von Verkaufs- oder Kaufverhandlungen als Gesprächsgrundlage eingesetzt werden soll. Kennzeichnend für solche subjektiv parteiischen Gutachten ist, dass der Gutachter vorhandene Bewertungsspielräume zugunsten des Auftraggebers ausgelegt. Betreffen kann dies die Wahl des eingesetzten Bewertungsverfahrens genau so, wie auch die Aufbereitung der wertbestimmenden Faktoren betreffen. Wenn sowohl der Kanzleiverkäufer als auch der Kanzleikäufer jeweils ein subjektiv parteiisches Gutachten erstellen lassen und diese im Rahmen der Verkaufs- bzw. Kaufverhandlungen zur Untermauerung ihrer Verhandlungsposition nutzen, dann ergibt sich aus den in den Gutachten bestimmten Kanzleiwerten in der Regel die verhandlungsrelevanten Preisober- und Preisuntergrenzen.

Damit ein Gutachter einen sachgerechten Kanzleiwert bestimmen kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass er bei der Wertermittlung ein geeignetes Bewertungsverfahren eingesetzt. Wegen ihrer finanzwirtschaftlichen Fundierung und auch dadurch, dass deutschen Wirtschaftsprüfer diese Verfahren üblicherweise bei der Durchführung objektiver Unternehmensbewertungen einsetzen, sind für die Bewertung gewerblicher Unternehmen solche Verfahren allgemein akzeptiert, die den Unternehmenswert auf der Basis der zukünftig von einem Unternehmen erzielbaren Einzahlungsüberschüsse (sog. „Ertragswert“) ermitteln (Ertragswertverfahren und Discounted Cash flow-Verfahren). Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass diese Verfahren bei der Bewertung von Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzleien nur dann zweckmäßig sind, wenn großen Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltsgesellschaften ein Wert beizumessen ist. Dagegen führen ertragswertorientierte Verfahren bei Einzelkanzleien und kleinen bis mittleren Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltssozietäten fast immer zu überhöhten, am Markt nicht erzielbaren Kanzleiwerten.

Fordern Sie eine individuelle Beratung an

Für die Bewertung kleiner bis mittlerer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien einsetzbar ist dagegen das Umsatzverfahren (auch: Umsatzwertverfahren), da es sowohl von den Berufsständen, als auch von der Rechtsprechung für die solcher Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien allgemein anerkannt wird. Ermittelt wird der Kanzleiwert bei diesem Verfahren, indem in der Vergangenheit nachhaltig erzielte, gewichtete Netto-Umsätze der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei mit einem kanzleispezifischen Multiplikator multipliziert werden und der Zeitwert des Sachvermögens der Kanzlei, abzüglich der Verbindlichkeiten, zuzüglich der Forderungen sowie der liquiden Mittel hinzugerechnet wird. Besondere Fachkenntnisse erfordert insbesondere die Ermittlung des sachgerechten Multiplikators, da sich hier geringe Wertvariationen stark auf den Kanzleiwert auswirken können.